Bei uns in der Fahrschule ist es möglich die eigene Zugmaschine für die praktische Ausbildung und die praktische Prüfung zu nutzen. "DER EIGENE" muss allerdings einige Voraussetzungen erfüllen....
Fahrzeugkombinationen bestehend aus einer Zugmaschine Klasse T und einem Anhänger
Das Fahrzeug MUSS Verkehrssicher sein!
Hier ein paar Probleme die immer wieder auftauchen an eigenen Fahrzeugen.
Beachte auch, dass der erste Eindruck nicht mehr korrigiert werden kann. Deshalb sollte dein Fahrzeug auch innen und außen SAUBER sein am Tag der Prüfung.
Die Haftpflichtversicherung der verwendeten Zugmaschine muss die Führerscheinausbildung sowie die
Durchführung der Prüfungsfahrt auf diesem Fahrzeug genehmigen. Lassen Sie sich diese Genehmigung
schriftlich bestätigen.
Die Kriterien der Steuerbefreiung bestehen weiterhin, wenn das Fahrzeug für Ausbildung und Prüfung von
Betriebs- oder Familienangehörigen bzw. im Rahmen der „Nachbarschaftshilfe“ ausgeliehen wird. Bei der
Vermietung/Verwendung an Fahrschulen liegt keine nach §3 Nr.7KraftStG begünstigte Nutzung in einem
land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb vor. Diese Fahrzeugverwendung stellt nach Maßgabe des §5 Abs. 2
KraftStG eine zweckfremde Nutzung dar und bedeutet, dass eine Versteuerung für den Ausbildungszeitraum,
mindestens von 1/12 (ein Monat), erforderlich ist.
Um Problemen aus dem Weg zu gehen, die evtl. bei der praktischen Ausbildung oder zum nicht durchführen der praktischen Prüfung führen gibt es eine Checkliste für eigene Fahrzeuge der Klasse T.
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