Führerscheinklasse C/CE

Klasse C

Voraussetzung : Klasse B
Mindestalter: 21*

Einschluss der Klassen: C1

Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D, mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).

*Ausnahme Mindestalter 18 Jahren

  • für Personen während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung nach
    - dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer / Berufskraftfahrerin",
    - dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Fachkraft im Fahrbetrieb" oder
    - einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zum Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt
    werden.
  • Im Falle einer Ausnahme ist die Fahrerlaubnis mit den Auflagen zu versehen, dass von ihr nur bei Fahrten im Inland und im Rahmen des Ausbildungsverhältnisses Gebrauch gemacht werden darf. Die Auflagen entfallen, wenn der Inhaber der Fahrerlaubnis das 21. Lebensjahr vollendet oder die Berufsausbildung vor Vollendung des 21. Lebensjahres erfolgreich abgeschlossen hat.


     

Klasse CE

Voraussetzung : Klasse C
Mindestalter: 21*

Einschluss der Klassen: C1E / BE / T /sowie DE falls D vorhanden. 

Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse C und Anhängern oder einem Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen.
 

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